Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (m/w/d)

Die Tätigkeit im Überblick

Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte bestellen Arzneimittel, kontrollieren eingehende Waren und lagern sie. Zudem erledigen sie Büro- und Verwaltungsaufgaben und wirken bei Marketingmaßnahmen mit. Sie beraten Kunden z.B. über Körperpflegemittel, Diätetika, Verbandstoffe sowie andere apothekenübliche Waren und verkaufen diese.

Das Ziel dieser Ausbildung liegt darin, jungen Menschen einen breiten Einblick in die kaufmännisch organisierten Bereiche einer Apotheke zu geben. Anschließend sollen sie vielseitig einsetzbar sein, z.B. in öffentlichen Apotheken, in Krankenhausapotheken, in pharmazeutischen Großhandlungen, Drogerien, in der Verwaltung oder in Behörden.

Bei den Pharmazeutisch-Kaufmännischen Assistenten handelt es sich um einen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, der keiner gesetzlich vorgeschriebenen Schulbildung bedarf. Die Inhalte bauen jedoch auf dem Hauptschulabschluss auf. Eine gute Allgemeinbildung sowie gute Kenntnisse in Deutsch, Mathematik und den Naturwissenschaften sind Voraussetzung. Pharmazeutisches und kaufmännisches Interesse sind ebenso wichtig wie Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit. Weiterhin sollte Interesse an kaufmännischen Prozessen bestehen, an den Strukturen einer Apotheke, an der Verwaltung und sachgerechten Lagerung von Arzneimitteln und handelsüblichen Waren sowie an Warenpräsentationen und Schaufensterdekoration.

Der Berufsschulunterricht findet im 1. Ausbildungsjahr an zwei Tagen in der Woche statt, im 2. und 3. Ausbildungsjahr nur noch an einem Tag.

Im Unterricht werden folgende berufsbezogene Fächer unterrichtet:

  • Wirtschafts- und Sozialprozesse
  • Warenbezogene Prozesse
  • Kundenkommunikation und Dienstleistung
  • Fremdsprachliche Kommunikation (Englisch)
  • Datenverarbeitung

Zudem werden die berufsübergreifenden Fächer

  • Politik / Gesellschaftslehre
  • Deutsch / Kommunikation
  • Religionslehre angeboten.

Die Apothekerkammer verlangt zwei Prüfungen von den Auszubildenden.

  1. Die Zwischenprüfung findet im ersten Quartal des 2. Ausbildungsjahres statt.

Sie bezieht sich auf die bis dahin im Ausbildungsbetrieb erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten und die im Berufsschulunterricht vermittelten Kompetenzen.

Die zu prüfenden Hauptfunktionen sind:

  • Beschaffung von Arzneimitteln und apothekenüblichen Waren
  • Preisbildung
 
  1. Die Abschlussprüfung findet am Ende der Ausbildungszeit statt. Sie beinhaltet folgende Prüfungsbereiche
 
  • Geschäfts- und Leistungsprozesse in der Apotheke
  • Warensortiment
  • Wirtschafts- und Sozialkunde
 

Der praktische Prüfungsteil erstreckt sich auf die folgenden Prüfungsbereiche:

  • Warenwirtschaft
  • Beratungsgespräch

Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte sind nach bestandener Abschlussprüfung breit einsetzbar.

Sie werden hauptsächlich in öffentlichen Apotheken beschäftigt. Aufgrund ihrer breit gefächerten Ausbildung können PKA außerdem in Krankenhausapotheken, Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitswesens, in der pharmazeutischen Industrie, im pharmazeutischen Großhandel oder in Drogerien eine Anstellung finden. Nach entsprechender Fortbildung (Zertifikat der Industrie- und Handelskammer) sind einige PKA auch als Pharmareferenten tätig.