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Rechtsanwaltsfachangestellte unterstützen Rechtsanwälte und -anwältinnen bei rechtlichen Dienstleistungen. Daneben führen sie allgemeine organisatorische und kaufmännische Arbeiten aus.
Der Erwerb von Fähigkeiten und Kenntnissen in wichtigen Rechtsfeldern ermöglicht es, nach erfolgreichem Abschluss nicht nur in Anwaltskanzleien weiter erfolgreich tätig zu sein, sondern auch in Rechtsabteilungen von Banken, Versicherungen und Großunternehmen einen interessanten Arbeitsplatz zu finden.
Interesse an Gesetzestexten und rechtlichen Fragen. Ein Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) ist wünschenswert.
Die Berufsschule wird zweimal wöchentlich besucht. Im berufsbezogenen Bereich umfasst der Unterricht folgende Themenbereiche:
Zwischenprüfung:
Im ersten Halbjahr des 2. Ausbildungsjahres erfolgt die Zwischenprüfung.
Die Zwischenprüfung findet in den Prüfungsbereichen:
mit Hilfe schriftlich zu bearbeitender fallbezogener Aufgaben statt.
Abschlussprüfung:
Am Ende der Ausbildungszeit muss vor der Rechtsanwaltskammer eine Abschlussprüfung abgelegt werden. Die Abschlussprüfung gliedert sich in einen schriftlichen und einen mündlichen Teil.
Der Berufsschulabschluss wird unabhängig vom Berufsabschluss erworben, wenn die Leistungen den Anforderungen entsprechen.
Auszubildende erwerben mit dem Berufsschulabschluss die Fachoberschulreife, wenn sie
Weiterbildung zum/zur Rechtsfachwirt/in.
© 2020, Berufskolleg Volksgartenstraße für Wirtschaft und Verwaltung
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