Internationale Förderklasse

Internationale Förderklasse

Die dem Bildungsgang „Ausbildungsvorbereitung“ zugeordnete Internationale Förderklasse (IFK) ist fester Bestandteil im Rahmen der Berufsvorbereitung und Berufsorientierung am Berufskolleg Volksgartenstraße für Wirtschaft und Verwaltung (BKVGS). Wir unterrichten neu zugewanderte, schulpflichtige Migrantinnen und Migranten im Alter von 16 bis 18 Jahren.

Ziel ist eine altersgerechte schulische Förderung, die von der Erstförderung über eine gezielte Deutsch-Sprachförderung, berufliche Orientierung bis hin zu einem dem Hauptschulabschluss nach Klasse 9 gleichwertigen Abschluss reichen kann. Neben der sprachlichen Kompetenz steht aber auch der Erwerb von Sozial- und Handlungskompetenzen in einem für die Schülerinnen und Schüler neuen kulturellen Umfeld im Vordergrund. Im Anschluss an den Erwerb des oben genannten Abschlusses ist der Besuch einer Berufsfachschule zum Erwerb beruflicher Kenntnisse und des Hauptschulabschlusses Klasse 10 möglich. In Kooperation mit diversen Partnern, zum Beispiel mit der ABI (Arbeitsstelle für interkulturelle Bildung und Integration), der IHK, der Agentur für Arbeit, dem TÜV Nord und Mönchengladbacher Unternehmen, ermöglichen wir den Schülerinnen und Schülern berufsvorbereitende Maßnahmen. Zu diesen zählen unter anderem Hilfestellung bei Bewerbungen, das Finden geeigneter Praktikumsstellen und die dazugehörige Betreuung.

Durch die Einbindung eines Betriebspraktikums in den schulischen Alltag lernen die Schülerinnen und Schüler von Anfang an die betriebliche Realität kennen und bekommen so eine bessere Vorstellung von ihren persönlichen beruflichen Interessen und Möglichkeiten.

Ziel dieser umfassenden Ausbildung ist, den Schülerinnen und Schülern ein „Ankommen“ und „Mitkommen“ in Deutschland zu ermöglichen. Niemand wird auf diesem Weg zurückgelassen, sondern entsprechend gefördert. Dies beinhaltet z.B., einzelnen Schülerinnen und Schülern die Teilnahme an adäquateren Lerngruppen, evtl. auch Partnerschulen oder Trägern anderer Maßnahmen, zu ermöglichen.

An neu zugezogene schulpflichtige Jugendliche ab 16 Jahren ohne oder mit zu geringen Deutschkenntnissen, ohne anerkannten Schulabschluss aus dem Heimatland.

  1. Das Auswahlverfahren wird ausschließlich von der Arbeitsstelle für interkulturelle Bildung
    und Integration (ABI) durchgeführt und die Jugendlichen werden dann nach Eignung
    verschiedenen Berufskollegs im Stadtgebiet zugewiesen.
  2. Bei weiteren Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Bildungsgangleitung Frau Hannen oder Frau Boehmer.
    Tel.: 02161 493930

Die Schülerinnen und Schüler nehmen während des Besuchs unserer Schule an KAoA-Veranstaltungen (KAoA = Kein Abschluss ohne Anschluss) in Form einer Potenzialanalyse, Berufsfelderkundung und Praxistagen in Zusammenarbeit mit dem TÜV Nord teil. Im Anschluss an diese Maßnahme erfolgen die Auswertungsgespräche, sowie ein zweiwöchiges Praktikum zur Verfestigung der beruflichen Orientierung unserer Schülerinnen und Schüler.

Die Beschulung in der Internationalen Förderklasse erstreckt sich über einen Zeitraum von einem Jahr. Der Unterricht am Berufskolleg findet in Vollzeitform an fünf Tagen in der Woche statt. Es besteht die Möglichkeit, einmal zu wiederholen.

In Anlehnung an den Bildungsplan zur Erprobung für die Bildungsgänge der Ausbildungsvorbereitung, die zu beruflichen Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie beruflicher Orientierung und zu einem dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Abschluss führen, werden in den Internationalen Förderklassen, neben dem Unterrichtsfach Deutsch/Kommunikation, berufsbezogene und berufsübergreifende Fächer des Fachbereichs Wirtschaft und Verwaltung unterrichtet.
Im Differenzierungsbereich werden die Fächer Datenverarbeitung, Praktische Philosophie und Fremdsprachliche Kommunikation unterrichtet, darüber hinaus können die Schülerinnen und Schüler an der UNESCO-AG teilnehmen

Welchen Abschluss kann man erwerben?
            Schülerinnen und Schülern, die die volle Schulzeit durchlaufen haben und die
            Notenvoraussetzungen erfüllen, wird ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 9 (HSA9)
            gleichwertiger Abschluss bescheinigt.

Bei welchen Notenvoraussetzungen?

            Die Schülerinnen und Schüler erhalten ein Abschlusszeugnis, wenn in allen Fächern
            mindestens ausreichende Leistungen erzielt wurden.  Dabei bleiben nicht ausreichende
            Leistungen im Fach Englisch unberücksichtigt.
            Das Abschlusszeugnis berechtigt, einen Bildungsgang der Berufsfachschule (B1) (Anlage B –
            APO BK) zu besuchen.